Ansprüche und Rechte gegenüber dem Sozialstaat müssen oft erstritten werden. Dabei geht es um Fragen zu Kranken- und Rentenversicherungen, Arbeitslosengeld und Pflegeleistungen. Lassen Sie sich nicht vom bürokratischen Dschungel der Behörden einschüchtern. Begegnen Sie ihm am besten mit einem erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht und dem Wissen, was Ihnen per Gesetz zusteht.
Jeder Bürger ist vor Notlagen durch gesetzliche Versicherungen geschützt. Werden Ihnen Rechte daraus verweigert, dann wehren Sie sich.
Das Sozialrecht berührt alle Fragen des gesetzlichen Versicherungsschutzes und die daraus folgenden Leistungsansprüche. Hier hat man es mit Behörden bzw. Institutionen zu tun, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften finanzielle Hilfsleistungen erbringen bzw. soziale Unterstützung leisten sollen.
Wichtige Sozialversicherungen sind z.B. die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung. Werden hier Zahlungen verweigert oder ungerechtfertigte Forderungen gegen den Pflichtversicherten vorgebracht, können Sie sich als betroffene Person rechtlich wehren.
Suchen Sie einen Rechtsanwalt für Sozialrecht auf, um Ihre Leistungsansprüche erfolgreich durchzusetzen. Als Fachanwalt für Sozialrecht kann ich auf umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Sozialversicherungen, Rentenkassen und anderen Behörden zurückgreifen.
Probleme mit Unfallversicherungen und Krankenversicherungen treten z.B. auf bei: Entschädigung bei gesundheitlichen Schäden, z.B. durch Wegeunfall (Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeitsstelle nach Hause), Verweigerung von medizinischer Rehabilitation oder Heilbehandlung nach schwerer Krankheit oder Unfall. Unzureichende Hilfen bei Wiedereingliederung bzw. berufsfördernde Rehabilitation nach Krankheit oder Unfall. Zu geringe oder keine Entschädigungsleistung nach Unfall (Verletztenrente).
Auch im Bereich Rentenversicherungen kommt es oft zu Auseinandersetzung bzw. Rechtsstreit. Beispiele sind hier: Falsch berechnete Rentenhöhe oder nicht anerkannte Beitragszahlungen. Dies kann die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente oder auch die Hinterbliebenenrente betreffen.
Probleme mit Leistungen vom Arbeitsamt bzw. der Agentur für Arbeit sind ebenfalls ein Einsatzgebiet des Sozialrechts. Arbeitslosengeld I wird nicht bezahlt oder gekürzt oder nicht richtig berechnet?
Weitere Bereiche, bei denen ich Sie unterstütze, sind: Gründungszuschuss, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Mutterschutz, Elternzeit oder Elterngeld. Im Bereich Pflegeversicherung helfe ich bei der korrekten Festlegung der Pflegestufe bzw. Pflegegrade und bei der Erlangung von Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit, Pflegesachleistungen und Pflegegeld.