Meine Aufgabe ist es, für Sie geldwerte Ansprüche gegenüber den staatlichen Behörden durchzusetzen. Dazu gehören die Leistungen der verschiedenen Sozial-, Renten- und Pflegeversicherungen sowie soziale Hilfen und Förderungen für Familien.
Hinweis: Arbeitslosengeld II, Bürgergeld und Grundsicherung/Sozialhilfe sind nicht mehr Teil unseres Leistungsbereiches. Leider können wir Sie zu diesen Themenbereichen nicht vertreten.
Im Sozialrecht gibt es hohen Beratungsbedarf. Viele Sachverhalte lassen sich dabei schon durch gründliche Begutachtung der Fakten erhellen. Die Ausgangssituation und Handlungsoptionen können anhand der Bescheide und dem vorliegenden Schriftverkehr analysiert und eingeordnet werden. Ich gebe Ihnen Empfehlungen zum weiteren Vorgehen oder plane für Sie notwendige anwaltliche Maßnahmen.
Folgende Fragen treten häufig auf: Wurden Leistungen verweigert oder nur unzureichende Mittel bewilligt? Sind Rückforderungen ungerechtfertigt oder gar rechtswidrig? Wurden Kürzungen vorgenommen oder Sanktionen verhängt? Wurden falsche Grundlagen für die Berechnung von Ansprüchen zu Grunde gelegt? Die Analyse der Leistungsansprüche und der beeinflussenden Faktoren bildet die Grundlage für alle weiteren rechtlichen Schritte.
Die Bescheide z.B. von Versicherungsanstalten oder anderen Behörden können fehlerhaft oder unter dem Aspekt falscher oder fehlender Fakten zustande gekommen sein. Überforderte Sachbearbeiter oder schlicht unzureichende Sachkenntnis bei den Behörden sind oft die Gründe hierfür. Es lohnt sich, alle Bescheide eingehend zu prüfen.
Gibt es gute Gründe, Bescheide anzufechten, lege ich umgehend und wirksam Widerspruch bei den entsprechenden Stellen ein. In dringenden Fällen werde ich einstweiligen Rechtsschutz im Eilverfahren beantragen, so dass nicht erst der Ablauf eines langwierigen Rechtsstreits abgewartet werden muss, bevor dringend benötigte Leistungen fließen können.
Die Gegenpartei zu kontakten und den eigenen Standpunkt rechtlich fundiert darzulegen, kann viele Streitigkeiten vorzeitig beenden. Außergerichtliche Einigungen, z.B. auf Grund neuer, bisher unberücksichtigter Fakten, sind denkbar. Gegenansprüche können geltend gemacht oder Verfahrensfehler aufgezeigt werden. Allein das Signal, sich als Betroffener professionell durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, kann bei der Gegenseite eine Neueinschätzung der Lage bewirken. Auch Behörden lehnen sich mitunter bei ihren Entscheidungen mehr aus dem Fenster, als sie sollten oder sind sich ihrer Beweislage nicht sicher genug.
Bleiben Widersprüche und außergerichtliche Bemühungen erfolglos, ist die Klage beim Sozialgericht das letzte verbleibende Mittel. Ich übernehme für Sie die sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der nötigen Schritte. Auf Wunsch vertrete ich Sie direkt bei der mündlichen Gerichtsverhandlung. Es ist sehr zu empfehlen einen Rechtsanwalt bei der Verhandlung dabei zu haben, damit Sie angemessen auf neue, bisher unbekannte Argumente der Gegenseite reagieren können und Fehler während der Verhandlung vermeiden.