Probleme mit der Schule können Eltern schnell zum Haareraufen bringen. Willkürliche Entscheidungen der Schulleitung müssen nicht klaglos hingenommen werden. Ihr Kind und Sie als Eltern haben Rechte, die auf dem Wege des Verwaltungsrechts wahrgenommen werden können. Als Anwalt für Schulrecht helfe ich Ihnen dabei.
Das Schulrecht ist in Deutschland Ländersache. Es gibt kein bundeseinheitliches Schulgesetz, sondern 16 einzelne Landesschulgesetze. An ihnen hängen eine Vielzahl von Verwaltungsrichtlinien und nachgeordneten Rechtsverordnungen. Bei der Rechtsprechung kommt es auf die jeweiligen regionalen Verwaltungsgerichte an. Angelegenheiten des Verwaltungsrecht sind mein täglich Brot, so dass ich Sie in allen Fragen des Schulrecht in Berlin routiniert und kompetent vertreten und beraten kann.
Sie möchten Ihr Kind auf eine Schule Ihrer Wahl schicken? Unabhängig davon, ob es sich um eine Vorschule, die erste oder jede andere Klasse handelt oder ob ein Schulwechsel zu einer staatlichen oder privaten Schule stattfinden soll, das Thema Schule hat für Kinder und Eltern einen zentralen Stellenwert.
Die gewählte Schule und die Art der Schulausbildung sind entscheidend für die erfolgreiche Ausbildung oder das Studium und bestimmen den beruflichen Werdegang ihres Kindes wesentlich. Treten Komplikationen oder Hürden bei der Schulauswahl auf, helfe ich Ihnen den Wunschschulplatz zum Wohle Ihres Kindes zu realisieren.
Ordnungsmaßnahmen müssen nicht ungeprüft hingenommen werden. Sollte gegen Ihr Kind ein Verweis ausgesprochen oder auf Grund eines Vergehens eine Klassenkonferenz einberufen werden, dann lässt sich dagegen rechtlich vorgehen. Steht sogar eine Abstufung (Abschulung) oder ein Ausschluss an, sollten Sie im Sinne der schulischen Zukunft Ihres Kindes handeln.
Lassen Sie Ordnungsmaßnahmen der Schule durch einen Anwalt für Schulrecht rechtlich prüfen. Gern stelle ich meine langjährige anwaltliche Erfahrung zur Verfügung, um die Perspektiven Ihres Kindes von schlechten Schulbeurteilungen frei zu halten.
Schulrecht gehört zum Verwaltungsrecht. Kommt von einer zuständigen Behörde oder Schule ein Bescheid (z.B. Schulplatzzuweisung oder Schulplatzablehnung, Anordnung von Maßnahmen etc.) ist immer der Gang vor das Verwaltungsgericht möglich. Sie können diese Bescheide anfechten und sich durch einen Rechtsanwalt für Schul- und Verwaltungsrecht über die möglichen Rechtswege beraten lassen. Ich nehme für Sie Ihr Widerspruchsrecht gegenüber der Behörde oder Schule wahr und versuche eine einstweilige Anordnung in Ihrem Sinne durchzusetzen.