Das Sozialrecht regelt Auseinandersetzungen zwischen Versicherten und Sozialleistungsträgern. Als Beitragszahler von Pflichtversicherungen stehen Ihnen Rechte zu, die manchmal erst vor Gericht erstritten werden müssen. Meist geht es um finanzielle Ansprüche oder geldwerte Leistungen, die sich aus einer Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ergeben, aber strittig sind.
Die Theorie lässt sich in der Praxis nicht immer reibungslos umsetzen. Häufig kommt es zu Problemen und Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der Versicherungsleistungen. Knappe Staatskassen und die sich im Wandel befindliche Demografie sind nur einige Gründe dafür.
So kommt es vor, dass rechtliche Ansprüche in Frage gestellt oder die Umsetzung durch bürokratische Hürden behindert werden. Anfallende Streitigkeiten lassen sich oft nur noch vor Gericht klären. Zudem sind häufige Gesetzesänderungen an der Tagesordnung.
Das Sozialrecht kümmert sich um alle rechtlichen Aspekte von Sozialversicherungen und regelt die Rechte der Leistungsempfänger, wie auch der Beitragszahler.
Das Dickicht der Bürokratie und die unübersichtliche, sich ständig ändernde Rechtslage erschweren es dem Leistungsnehmer, seine ihm rechtlich zustehenden Ansprüche durchzusetzen. Zaghafte Gemüter kapitulieren hier schnell und verzichten dabei oft auf bares Geld. Aber das muss nicht sein: Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Sozialrecht helfen.
Als Fachanwalt für Sozialrecht helfe ich Ihnen dabei, Ihre Ansprüche an das Sozialsystem zu ermitteln und bei den jeweiligen Behörden durchzusetzen.