Ein weiteres Spezialgebiet meiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Ausländerrecht. Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft können sich von mir zu Fragen des Aufenthalts und der sozialen Sicherung beraten und vertreten lassen.
Wer als Ausländer und Nicht-EU-Bürger nach Deutschland kommt, muss sich einer Vielzahl bürokratischer Abläufe stellen. Ist der Aufenthalt an einen bestimmten Aufenthaltszweck geknüpft oder handelt es sich um eine dauerhafte Niederlassung? Zeitlich begrenzte Aufenthalte sind z.B. Studium, Schulbesuche oder Erwerbstätigkeit. Um dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen geht es z.B. bei Eheschließungen und anderen Familienzusammenführungen.
Mit einer Arbeitserlaubnis können Ausländer einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgehen. Damit kommen auch Aspekte des Arbeits- und Sozialrechts mit ins Spiel. Bei Problemen mit der zuständigen Ausländerbehörde oder der Arbeitsagentur unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte für Ausländerrecht.
Wenn Sie als Ausländer dauerhaften Aufenthalt in Deutschland anstreben, vertreten wir Sie gern gegenüber den deutschen Behörden. Wir begleiten Sie bei den rechtlichen Fragen zu Einbürgerungen, zur Niederlassungserlaubnis und zum Familiennachzug.
In folgenden Bereichen beraten und vertreten wir ausländischen Mandanten:
Riskieren Sie keine negativen Bescheide. Es lohnt sich, auf die sorgfältige Arbeitsweise und hohen Erfahrungswerte eines spezialisierten Rechtsanwalts zurückzugreifen.